Neues Einwanderungsgesetz ab 1. März 2020. Was hat sich geändert?
Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland das neue Einwanderungsgesetz. Welche Vorteile und Möglichkeiten es bietet können Sie bei einer ausführlichen Beratung mit unserem Team erfahren. Die Auskunft über die neue Gesetzeslage erfolgt kostenpflichtig.
Warum bekommen meine Arbeitnehemer Absage bei der Botschaft?
Sie haben einen neuen Mitarbeiter im Ausland für Ihr Unternehmen gefunden. Es scheint als stünde nichts mehr im Weg. Alle freuen sich über die neue erfolgreiche Zusammenarbeit. Plötzlich kommt eine Absage von der Botschaft! Die genaueren Gründe sowie die möglichen Gegenmaßnahmen können Sie bei einer kostenpflichtigen Konsultation bei unserem Expertenteam erfahren.
Mein Mitarbeiter hat nur eine Teilanerkennung. Was bedeutet das?
Ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen besitzt nur eine Teilanerkennung seiner Qualifikationen. Was ist zu tun? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne!